





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Anwältinnen und Anwälte müssen laut AG Hamburg die papierene Handakte nach Ende des Mandatsverhältnisses postalisch zurückschicken, wenn der Mandant bzw. die Mandantin das wünscht. Es reiche nicht, die Akte lediglich zur Abholung bereitzulegen (Az. 21 C 120/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.
Im Mai 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber April 2026 kalender- und saisonbereinigt um 0,9 % gestiegen und die Importe um 2,5 % gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat Mai 2025 nahmen die Exporte um 6,1 % und die Importe um 6,9 % zu, wie das Statistische Bundesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt.
Für Anwälte sind elektronische Gerichts- und Behördenakten oft nur schwierig zu nutzen. Die BRAK stellt mit „Akte kompakt“ im beA-Portal ein Werkzeug zur Verfügung, mit dem elektronische Akten komfortabel dargestellt und weiterverarbeitet werden können.
Der BGH hat entschieden, dass ein dem Erblasser in einem Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag nicht ausschließt, dass der vertraglich eingesetzte Erbe ein Geschenk des Erblassers an einen Dritten von diesem nach dem Tod des Erblassers zurückverlangen kann (Az. IV ZR 256/25).
Vorverpackte verzehrfertige Brötchen dürfen wie vorverpackte Aufbackbrötchen ohne Angabe eines Füllgewichts verkauft werden, wenn alle Stücke von außen sichtbar und leicht zählbar sind oder die Stückzahl auf der Packung angegeben ist. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 6 A 11758/25.OVG).
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