Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

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-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Landesbeamte scheitern mit Klagen auf Nachzahlung von kinderbezogenen Familienzuschlägen

    Landesbeamte mit drei oder mehr Kindern können nicht verlangen, dass das Land NRW ihnen Nachzahlungen von kinderbezogenen Familienzuschlägen gewährt, wenn sie ihren Anspruch für die Jahre 2011 bis 2020 nicht jährlich geltend gemacht haben. Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden und anderslautende Urteile von fünf nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichten geändert (Az. 3 A 892/23 u. a.).

  • Krankenversicherung muss Kosten einer Hautstraffung nach Fettabsaugung erstatten

    Nach einer medizinisch indizierten Fettabsaugung können unter Berücksichtigung der Einzelfallumstände auch die Kosten der anschließenden Hautstraffung als medizinisch notwendige Heilbehandlung ersatzfähig sein. Das OLG Frankfurt hat die beklagte Versicherung zur Übernahme der Kosten verurteilt (Az. 3 U 99/25).

  • Im Kabinett beschlossen: Schwerpunkt Bürokratierückbau

    Der eingeschlagene Kurs beim Bürokratierückbau wirkt: Das zeigt die Bilanz des zweiten Entlastungskabinetts. In den letzten Monaten hat die Bundesregierung Entlastungen von etwa zehn Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Weitere wurden jetzt beschlossen.

  • Aufstiegs-BAföG im Kabinett beschlossen: Mehr Geld für berufliche Fortbildungen

    Wer sich beispielsweise zum Handwerks- oder Industriemeister, zur Technikerin, zum Betriebswirt oder zur staatlich geprüften Erzieherin weiterqualifizieren möchte, soll künftig noch stärker gefördert werden. Grundlage dafür ist die Reform des Aufstiegs-BAföG. Das Bundeskabinett hat am 15.07.2026 die Reform des Aufstiegs-BAföG beschlossen.

  • Modernisierungsschub für das Recht der Genossenschaften: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf

    Das Recht der Genossenschaften soll modernisiert werden. Das sieht ein am 15.07.2026 beschlossener Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Mit den neuen Regelungen soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Digitalisierung weiter gefördert werden. Das BMJV hat den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht.

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