Langjährige Erfahrung in verschiedenen Branchen

Philosophie

Vertrauensvolle Zusammenarbeit

Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.

Darauf können Sie sich verlassen

Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.

Gemeinsam
mehr erreichen

Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.

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Zu meiner Person

-> Beruflicher Werdegang

Book-open

Leistungsspektrum

-> Buchführung, Beratung, ...
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Häufig gestellte Fragen

Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.

Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr

Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.

Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.

Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.

Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.

Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.

Aktuelle Nachrichten zu Steuern und Recht

  • Bundesgerichtshof entscheidet über den Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Der BGH hat entschieden, dass der Geschädigte eines Verkehrsunfalls auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren (als des beschädigten) Fahrzeuges den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung zu wählen hat (Az. VI ZR 67/25).

  • Heidelberg: Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung

    Der VGH Baden-Württemberg hat ein Urteil des VG Karlsruhe bestätigt, wonach einem Kind mit besonderem Förderbedarf ein Anspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von fünf Stunden täglich (montags bis freitags) zusteht (Az. 12 S 715/26).

  • Änderungen beim Versorgungsausgleich im Scheidungsfall

    Die Bundesregierung will Regelungen für den Versorgungsausgleich ändern. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 21/6510) vor.

  • BFH: Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Kann von einem ehemaligen Insolvenzverwalter, der vom Finanzamt eine Steuererstattung des Insolvenzschuldners auf einem Insolvenzkonto für die Masse erhalten und dementsprechend die erhaltenen Gelder im Rahmen der Schlussverteilung an die Insolvenzgläubiger anteilig entsprechend ihrer Quote ausgekehrt hat, nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens die Steuererstattung nach § 37 Abs. 2 AO persönlich zurückgefordert werden? Hierzu hat der BFH entschieden (Az. X R 3/23).

  • BFH: Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen bei der Erbschaftsteuer

    Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, welche Kriterien für den Nachweis der Voraussetzungen für einen sachlichen Billigkeitserlass nach § 163 AO bei einer gegenüber einem Miterben festgesetzten Erbschaftsteuer erforderlich sind , wenn dieser nichts aus dem Nachlass erhalten hat und sich die empfangenden Miterben wahrscheinlich im außereuropäischen Ausland aufhalten, sodass auch ein zivilrechtlicher Anspruch nicht verfolgt wurde (Az. II R 1/22).

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