





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Die Regierungskoalition hat sich auf eine Vielzahl bedeutender Reformen verständigt, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Die Bundesregierung gibt einen Überblick.
Das VG Oldenburg hat dem Antrag eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr Brookmerland entsprochen, womit es sich gegen seine Neuzuordnung zu einer anderen Ortswehr wendete (Az. 15 B 1105/26).
Das LG Köln wies die Klage einer Supermarktkundin nach einem Sturz über die Gabel eines Palettenhubwagens ab und entschied, dass der Betreiber insoweit keine weitergehenden Verkehrssicherungspflichten verletzt hat, da ein solcher Hubwagen für aufmerksame Kunden ein erkennbares Hindernis darstellt (Az. 7 O 33/26).
Das OLG Zweibrücken wies die Klage einer Leasingnehmerin ab und entschied, dass die bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb häufig erforderlichen Regenerationsfahrten eines Dieselpartikelfilters keinen Sachmangel darstellen, wenn eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht vereinbart wurde (Az. 5 U 82/23).
Das VG Trier hat die Klage einer Schülerin auf Übernahme privater Schülerbeförderungskosten für den Weg von ihrem Wohnort zur Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs in Monzelfeld abgewiesen (Az. 9 K 773/26.TR).
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