





Da mir besonders wichtig ist, dass Sie sich verstanden fühlen, pflege ich mit meinen Mandanten bevorzugt persönlichen Kontakt.
Über neue Gesetzesänderungen und die aktuelle Rechtssprechung halte ich mich durch Fortbildungen, Zeitschriften und umfassenden Datenbanken für Steuerberater auf dem Laufenden.
Ich pflege eine starke Zusammenarbeit sowohl mit fachkundigem Personal als auch die mit kompetenten Ansprechpartnern aus Recht und Wirtschaft.
Sie können mir eine Email an mail@steuerberater-pellegrino.de senden oder erreichen mich telefonisch unter 07231/4258369.
Ich bin während der folgenden Öffnungszeiten telefonisch erreichbar:
Mo - Do: 8:00 - 17:00 Uhr
Fr: 8:00 - 15:00 Uhr
Wenn Interesse an einer langfristigen Geschäftsbeziehung besteht, bin ich gerne dazu bereit Ihnen ein kostenloses Erstgespräch anzubieten.
Ich habe langjährige Erfahrung in der Beratung von Industrie, Medizintechnik, Unternehmensberatung, Ingenieurswesen, Handel und Handwerk.
Ich bin jedoch auch für Mandanten in anderen Branchen offen.
Die Höhe der Rechnungen richtet sich nach der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung im Verhältnis zum Aufwand und Schwierigkeitsgrad.
Dies hängt zum einen von den gesetzlichen Fristen ab, zum anderen von der Beschaffenheit der vorgelegten Unterlagen sowie dem Zeitpunkt der Abgabe der Unterlagen bei mir.
Sie haben noch Fragen? Schreiben Sie mir gerne hier.
Menschen mit Behinderungen stoßen in ihrem Alltag weiterhin auf zahlreiche Hürden. Mit der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, das das Bundeskabinett am 11.02.2026 beschlossen hat, will die Bundesregierung insbesondere in der Privatwirtschaft mehr Barrierefreiheit schaffen und den Zugang zu Angeboten verbessern.
Das Bundeskabinett hat am 11.02.2026 das Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen.
Setzen die Ordnungsbehörden Gebühren für das Abschleppen eines Fahrzeugs nach Anhörung des Betroffenen durch Kostenbescheid fest, dürfen sie die Verwaltungsgebühren nicht wegen des Aufwandes für die Erstellung dieses Bescheides erhöhen. Dies hat das VG Gelsenkirchen entschieden (Az. 17 K 2960/23).
Seit Jahresbeginn können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen. Kurz vor Ablauf der Frist für die erste Lohnsteuer-Anmeldung 2026 veröffentlichte das BMF dazu wichtige Fragen und Antworten. Darin greift sie Anregungen des DStV auf und klärt wichtige Praxisfragen.
In seiner Stellungnahme zur Neufassung der EU-Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerbehörden (DAC) fordert der DStV ein deutlich mutigeres Vorgehen der EU-Kommission. Die Befreiung von der Meldepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung wäre eine echte Entlastung für den Berufsstand. Zugleich würde die EU-Kommission ihr Versprechen wahr machen, Berichtspflichten abzubauen.
Sie erhalten einmal im Monat eine E-Mail mit den aktuellen Mandanten-Monatsinformationen der Datev.